Am Samstag nach dem Reitunterricht wird bei allen Reitschulpferden die halbjährliche Impfung durchgeführt!
Für einen guten Impfschutz brauchen die Pferde vor allem an den beiden folgenden Tagen viel Ruhe und Gelassenheit in Haltung und Arbeit. Jeder Stress erzeugt Kortisolausschüttungen (körpereigenes Kortison), die die erwünschte Impfantwort beeinträchtigen könnte. Ein absolutes Stehen lassen ist nicht notwendig, die Pferde sollten aber auf keinen Fall größeren körperlichen Anstrengungen ausgesetzt werden. Wenn es zu Fieber oder anderen Reaktionen kommen sollte, dem Pferd absolute Ruhe verordnen! Wenn immer möglich, sollten alle Pferde eines Bestandes gleichzeitig, zumindest innerhalb der gleichen Woche geimpft werden!
Impfbestimmung nach neuer LPO 2008:
Wer mit seinem Pferd auf Turnieren starten möchte, der muss sein Pferd gegen [b]Influenza[/b] impfen und das entsprechend im Pferdepass vermerken lassen.
Seit 2008 haben sich jedoch die Durchführungsbestimmungen zur Impfpflicht von Turnierpferden verändert. Folgendes ist bei der Influenzaimpfung von Turnierpferden seit 2008 wichtig:
* Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen
* Die ersten beiden Influenzaimpfungen müssen in einem Abstand von 42 bis höchstens 70 Tagen erfolgen
* Die dritte Impfung muss im Abstand von 6 Monaten erfolgen. Dabei darf höchstens eine Abweichung von +/- 21 Tagen stattfinden
* Die anschließenden Folgeimpfungen müssen im Abstand von 6 Monaten (+/- 21 Tage) verabreicht werden.
* Verabreicht man die dritte Influenzaimpfung der Grundimmunisierung, so müssen mindestens 7 Tage bis zu einer Turnierteilnahme vergangen sein.Einen Herpes-Impfschutz schreibt die FN nicht zwingend vor, wird aber dringend von der Reiterlichen Vereinigung empfohlen.
Ein Impfschutz gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) ist ebenfalls nicht für den Turnierstart erforderlich (Tetanus wird nicht von Tier zu Tier übertragen). Zum Schutz des Tieres sollte auf die Impfung in keinem Fall verzichtet werden!
Das Dreieck kennzeichnet den Injektionsbereich am Hals beim Pferd.